Der Werkstatt-Rat der Jura-Werkstätten
Gemeinsam für mehr Teilhabe und Mitsprache
Mehr Mitsprache im Arbeits-Alltag: Unser Werkstatt-Rat vertritt die Interessen der Werkstatt-Mitarbeitenden. Er ist auf 4 Jahre gewählt. Seine Aufgaben und Mitbestimmungs-Rechte sind in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) gesetzlich geregelt.
Gemeinsam entscheiden: Die WMVO gibt dem Werkstatt-Rat ein wichtiges Mitwirkungs-Recht. Das heißt: Werkstatt-Leitung und Werkstatt-Rat treffen viele Entscheidungen gemeinsam. Dazu gehören zum Beispiel:
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
- Urlaubsregelungen
- Änderungen beim Entgelt
- Fragen der Verpflegung
So wird sichergestellt, dass Entscheidungen nicht über die Köpfe der Beschäftigten hinweg getroffen werden.