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Der Werkstatt-Rat der Jura-Werkstätten

Gemeinsam für mehr Teilhabe und Mitsprache

Mehr Mitsprache im Arbeits-Alltag: Unser Werkstatt-Rat vertritt die Interessen der Werkstatt-Mitarbeitenden. Er ist auf 4 Jahre gewählt. Seine Aufgaben und Mitbestimmungs-Rechte sind in der Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung (WMVO) gesetzlich geregelt. 

Gemeinsam entscheiden: Die WMVO gibt dem Werkstatt-Rat ein wichtiges Mitwirkungs-Recht. Das heißt: Werkstatt-Leitung und Werkstatt-Rat treffen viele Entscheidungen gemeinsam. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Urlaubsregelungen
  • Änderungen beim Entgelt
  • Fragen der Verpflegung

So wird sichergestellt, dass Entscheidungen nicht über die Köpfe der Beschäftigten hinweg getroffen werden.