Jura Werkstätten Berufliche Integration

Berufliche Integration

Interessenvertretung

Werkstattrat

Gemeinsam sind wir stark

In §139 SGB IX ist geregelt, dass alle Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen eine eigene Interessenvertretung haben dürfen, den Werkstattrat. Diese Interessenvertretung wird alle vier Jahre durch die Mitarbeiter mit Behinderung gewählt. Welche Aufgaben der Werkstattrat erfüllt und welche Mitbestimmungsrechte der Werkstattrat, ist in der Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) gesetzlich geregelt.

Mitbestimmung - Nicht ohne uns

Am 10.10.2017 haben die Mitarbeiter in allen 3 Werkstätten ihre neue Interessenvertretung für die kommenden 4 Jahre gewählt. Über die sehr hohe Wahlbeteiligung freuten sich alle Beteiligten. 

In der ersten Sitzung des neu gewählten Werkstattrats, wurden die zu besetzten Ämter vergeben. Joachim Gradl wurde ohne Gegenkandidaten zum 1. Vorsitzenden wiedergewählt. Iris Kleinwächter fungiert zukünftig als seine Stellvertreterin. Die Aufgaben als Schriftführerinnen übernehmen Kerstin Weiß und Stefanie Fink.

Anita Partsch wird bis Ende Januar weiterhin als Vertrauensperson zur Verfügung stehen. Ab Februar  wird sie durch Philipp Rösel abgelöst.

WR 2018 FU1 kl 

 Das komplette Werkstattsratsgremium:

hinten von links:
Joachim Gradl Vorsitzender, Kerstin Weiß, Stefanie Fink, Heinz Stachowski, Petra Schultz und Vertrauensperson Philipp Rösel. 
vorne links:
Iris Kleinwächter stv. Vorsitzende, Violetta Helisch (Ersatzmitglied) und Tobias Schieder

 

 

Im Mai 2008 wurde unser Vorsitzender des Werkstattrates, Herr Joachim Gradl, zum Bezirkssprecher der oberpfälzer Werkstatträte gewählt. Er vertritt dadurch die Interessen der behinderten Werkstattbeschäftigten oberpfalzweit. Zusätzlich wurde er zum Stellvertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte in Bayern gewählt. Hier versucht man bayernweit, politisch Einfluss für die Belange behinderter Menschen nehmen zu können.

pdfFlyer des Werkstattrates


Elternvertretung:

Für unsere Kinder

Neben der direkten Mitbestimmung durch die Mitarbeiter der Werkstätten, unterstützt auch eine gewählte Elternvertretung die Interessen der Menschen mit Behinderung. Zu deren Aufgaben gehören unter anderem

  • Die Wünsche und Vorschläge der Werkstattmitarbeiter zu unterstützen
  • die Interessen der Elternschaft zu wahren
  • sich für die Belange der Menschen mit Behinderung einzusetzen

Die Elternvertretung hat dabei lediglich beratende und unterstützende Funktionen.