Ausgleichsabgabe
Aufträge an uns vergeben und Geld sparen
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) verpflichtet, mindestens fünf Prozent Ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung zu besetzen oder eine Ausgleichsabgabe zu bezahlen. Diese lässt sich durch die Vergabe von Aufträgen an die Werkstätten für Menschen mit Behinderung reduzieren: 50 Prozent des in Rechnung gestellten Lohnanteils können auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. Dazu weisen wir die Höhe der erbrachten Arbeitsleistung auf der Rechnung aus.
Berechnung:
Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung | Abgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz |
Weniger als 5 – 3 Prozent | 105,- € monatlich |
Weniger als 3 – 2 Prozent | 180,- € monatlich |
Weniger als 2 Prozent | 260,- € monatlich |